Beschreibung
ERFÜLLT ANFORDERUNG VERORDNUNG (EG) Nr. 1935/2004
CONTURA TISCHPLATTEN- HARTLACK LEBENSMITTELECHT - FOOD SAFE
Contura lebensmittelechter Tischplatten- Hartlack (nach Anforderung des LFGB -Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch- sowie Verordnung Nr. 1935/2004) ist ein spezieller Lack, der für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist. Verwendet wird dieser Lack für Materialien und Gegenstände wie zum Beispiel Arbeitsplatten, Tischplatten, Thekenplatten, Warenausgaben (Flächen), die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ohne dass Stoffe, die genügen würden, um die menschliche Gesundheit zu gefährden, in die Lebensmittel gelangen.
Der farblose und lebensmittelechte Tischplatten- Hartlack dient als Versiegelung für Holzoberflächen, die im Kontakt mit Lebensmittel stehen und so die Gesundheit gefährden könnten. Der Lack besitzt zudem eine sehr gute Beständigkeit auch gegen mechanische Beanspruchung. Er entspricht den Anforderungen des LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und zudem weist er weitere Eigenschaften wie die DIN EN 71-3 (Sicherheit für Kinderspielzeug) und sogar der DIN 53160 Teil 1 und 2 (Speichel- und schweißbeständig) auf. Der Lack kann also auch bedenkenlos für Kindermöbel oder Kinderspielzeug verwendet werden.
Glanzgrad: Seidenmatt, farblos
✔️ Umweltschonend, unbedenklich und geruchsneutral
✔️ Sehr gut haftend und schnell trocknend
✔️ Naturholzoptik, mit feiner Brillianz
✔️ Elastische, reißfeste Oberfläche
✔️ Schlagfest und stoßfest
✔️ Hohe Ergiebigkeit (1 Liter für ca. 8-10qm)
"Jetzt gibts Lack!" Qualität von der Farbmanufaktur
Was wird in der Verordnung Nr. 1935/2004 verlangt?
Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, um die menschliche Gesundheit zu gefährden oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeizuführen, in Lebensmittel übergehen.
Jedwede Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und die gewerblich in Verkehr gebracht werden, sollten den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
Schützen Sie Ihre Gesundheit, sowie die Ihrer Kunden, falls Sie Gegenstände benutzen, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen!
Für umweltschonende, lebensmittelechte, geruchsneutrale, lichtechte Grund-Zwischen- und Schlussanstriche von Holz, Holzwerkstoffen, lackierfähigen oder grundierten Kunststoff und Metall. Die Oberfläche ist nach dem Anstrich leicht zu reinigen, abwaschbar, strapazierfähig und vergilbungsbeständig! Der Lack "feuert" so gut wie nicht an, was bedeutet, dass Ihr Holz oder das Objekt welches Sie streichen sich farblich nicht nennenswert verändert.
Der Lack kann, aufgrund seiner hohen Beständigkeit auch für Türen, Wohn- und Kindermöbel als auch für z.B. Fussbodenlack verwendet werden.
Technisches:
Trockenzeit (bei 20 °C, 65 % relative Luftfeuchtigkeit):
Staubtrocken: nach 2 Stunden
Grifffest: nach ca. 4 Stunden
Überarbeitbar: nach ca.6 Stunden
Vollständig durchgetrocknet: nach ca. 12 Stunden
Auftragsmenge: ca. 80 (Grundanstrich)-100ml. / je qm
Der Lack kann mit einem Pinsel oder mit einer Lackierrolle verarbeitet werden. Der Lack lässt sich auch (unter Zugabe von 3-5%) sehr gut mit einer Spritzpistole oder einem Airlessgerät spritzen.